
Es ist immer interessant, zu wissen, was im Blickpunkt des Interesses von Personalleuten bzw. Berufskolleginnen und –kollegen steht. Mit dem „HR-Interessen-Barometer“ erhebt die Online-Fachbuchhandlung www.hrmbooks.ch jedes Jahr den HR-Interessen-Barometer, der Hinweise gibt, was in der Agenda von Schweizer HR-Leuten zuoberst steht, wofür sie sich interessieren, welches ihre Prioritäten sind und wo das Interesse zunimmt oder eher rückläufig ist (ein Beitrag von: Redaktion www.hrmbooks.ch) Die hrmbooks.ch-Redaktion kann aufgrund der Nachfragen nach HR-Werken, der Auswertung von Besucherstatistiken, Kundenanfragen, der internen und externen Suchbegriffs-Analysen und mehr – natürlich anonym und ohne Personendaten – Bedürfnisse, neue, abnehmende und sich verstärkende Trends, Interessenverlagerungen und mehr,... mehr

Das Bundesgericht hat neulich eine Beschwerde eines Arbeitnehmers abgelehnt, der gegen die Erwähnung seiner Krankheit im Arbeitszeugnis rekurriert hatte: Der Fall betrifft einen früheren Regionalsekretär der Gewerkschaft SYNA. Das Solothurner Obergericht hatte die SYNA im vergangenen Februar ermächtigt, im Arbeitszeugnis zu erwähnen, dass der Mann seit August 2007 bis zu seiner Entlassung im Januar 2009 wegen gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig gewesen sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen.Laut den Richtern in Lausanne war die SYNA gehalten, die Krankheit im Arbeitszeugnis festzuhalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dürfe und müsse auch negative Tatsachen erwähnen, soweit dies für die Gesamtbeurteilung der Leistung... mehr

In den Zeugnissen gibt es immer wieder diese vollmundigen Formulierungen. Oft liest sich etwas besonders gut oder hört sich nett an. Was bedeutet es aber wirklich, wenn in einem Zeugnis steht: ‚Er hat stets in jeder Hinsicht sehr gute Leistungen erbracht’. Ist das nun gut oder schlecht? Die nachfolgende Liste ist vielleicht nicht ganz vollständig. Sie beinhaltet jedoch alle wichtigen Bezeichnungen, um die codierte Zeugnissprache, die nach wie vor weit verbreitet ist und sich grosser Beliebtheit erfreut, besser nach entschlüsseln zu können. Formulierungen Klartext Note * Stets zur vollsten Zufriedenheit sehr gute Leistungen sehr gut Stets in jeder Hinsicht sehr... mehr


Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf ein objektiv richtiges (wahres), eindeutig formuliertes und vollständiges Zeugnis mittels Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Im Berichtigungsprozess hat der Arbeitnehmer den von ihm gewünschten Zeugnistext einzuklagen, denn prozessrechtlich ist ein Rechtsbegehren so bestimmt zu formulieren, dass es der Richter im Falle der Gutheissung der Klage ohne Änderung zum Urteil erheben kann. Arbeitnehmende tragen jedoch die Beweislast für die von ihnen behaupteten Tatsachen, aus denen er ein bestimmtes Zeugnis ableitet. Sie haben zudem auch namentlich die Tatsachen zu beweisen, aus denen sie ein bestimmtes Werturteil des Arbeitgebers im Zeugnis herleitet. Durch ein Gerichtsurteil kann somit der Arbeitgeber... mehr
