Author: PersonalRadar
Die Aussagequalität und der innere Gehalt vieler Arbeitszeugnisse nehmen stetig ab. Viele Arbeitszeugnisse sind nur noch wohlwollend. Das macht sie unglaubwürdig und unnütz. Die Wahrheit bleibt auf der Strecke. Das Ausfertigen von Arbeitszeugnissen verkommt immer mehr zu einer lästigen Pflicht- und Alibiübung. Es wird geflunkert, gelogen und bis zur Unkenntlichkeit optimiert, so dass am Schluss schlechte Arbeitnehmende plötzlich zu Supermitarbeiter mutieren, obwohl das nicht wirklich der Wahrheit entspricht. Was ist geschehen? Eigentlich nicht viel. Es ist die wachsende Klagefreudigkeit vieler Arbeitnehmenden, die sich die Mühe nehmen und das Arbeitsgericht anrufen, wenn sie mit ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind. Immer in... mehr
Author: Redaktion www.hrmbooks.ch
Es ist immer interessant, zu wissen, was im Blickpunkt des Interesses von Personalleuten bzw. Berufskolleginnen und –kollegen steht. Mit dem „HR-Interessen-Barometer“ erhebt die Online-Fachbuchhandlung www.hrmbooks.ch jedes Jahr den HR-Interessen-Barometer, der Hinweise gibt, was in der Agenda von Schweizer HR-Leuten zuoberst steht, wofür sie sich interessieren, welches ihre Prioritäten sind und wo das Interesse zunimmt oder eher rückläufig ist (ein Beitrag von: Redaktion www.hrmbooks.ch) Die hrmbooks.ch-Redaktion kann aufgrund der Nachfragen nach HR-Werken, der Auswertung von Besucherstatistiken, Kundenanfragen, der internen und externen Suchbegriffs-Analysen und mehr – natürlich anonym und ohne Personendaten – Bedürfnisse, neue, abnehmende und sich verstärkende Trends, Interessenverlagerungen und mehr,... mehr
Author: PersonalRadar
Sie kennen das bestimmt. Hier noch ein SMS über das Internet versenden, dort eine Mail an Bekannte und vielleicht noch schnell ein Update im Facebook oder WhatsApp vornehmen. Und das alles während der Arbeitszeit. Geht das? Der Softwarehersteller Sterling Commerce erstellte schon im Jahr 2008 eine Studie und kam zum Schluss, dass das private Surfen viel Arbeitszeit frisst und das im Schnitt locker 2 Wochen im Jahr ausmachen kann.  Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Firmen keine andere Lösung finden, als die eingängigen Portale wie Facebook, WhatsApp, Youtube oder Twitter zu sperren, damit sich Mitarbeitende auf das konzentrieren für... mehr
Author: PersonalRadar
Das Bundesgericht hat neulich eine Beschwerde eines Arbeitnehmers abgelehnt, der gegen die Erwähnung seiner Krankheit im Arbeitszeugnis rekurriert hatte: Der Fall betrifft einen früheren Regionalsekretär der Gewerkschaft SYNA. Das Solothurner Obergericht hatte die SYNA im vergangenen Februar ermächtigt, im Arbeitszeugnis zu erwähnen, dass der Mann seit August 2007 bis zu seiner Entlassung im Januar 2009 wegen gesundheitlichen Problemen arbeitsunfähig gewesen sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen.Laut den Richtern in Lausanne war die SYNA gehalten, die Krankheit im Arbeitszeugnis festzuhalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dürfe und müsse auch negative Tatsachen erwähnen, soweit dies für die Gesamtbeurteilung der Leistung... mehr
Author: PersonalRadar
Codierte Ausdrücke im Arbeitszeugnis sind nach wie vor sehr verbreitet. Die korrekte Anwendung dieser ist oft kompliziert und trägt viel zur Verwirrung bei. Gerade jenen macht es besonders Mühe, die bei der Anwendung dieser Codes keine Übung haben und im schlimmsten Fall Formulierungen wählen, die gerade das Gegenteil bedeuten. Bei heiklen Situationen ist es ohnehin immer ratsam mit den Arbeitnehmenden über das Zeugnis zu sprechen. Meistens lohnt es sich einen Entwurf zu machen und diesen mit der betroffenen Person zu besprechen. Ist man sich seiner Sache nicht sicher, ist es auch sinnvoll, wenn man eine sachverständige Person zur Rate zieht,... mehr
Author: PersonalRadar
In den Zeugnissen gibt es immer wieder diese vollmundigen Formulierungen. Oft liest sich etwas besonders gut oder hört sich nett an. Was bedeutet es aber wirklich, wenn in einem Zeugnis steht: ‚Er hat stets in jeder Hinsicht sehr gute Leistungen erbracht’. Ist das nun gut oder schlecht? Die nachfolgende Liste ist vielleicht nicht ganz vollständig. Sie beinhaltet jedoch alle wichtigen Bezeichnungen, um die codierte Zeugnissprache, die nach wie vor weit verbreitet ist und sich grosser Beliebtheit erfreut, besser nach entschlüsseln zu können. Formulierungen Klartext Note * Stets zur vollsten Zufriedenheit sehr gute Leistungen sehr gut Stets in jeder Hinsicht sehr... mehr
Author: PersonalRadar
Sie müssen ein Arbeitszeugnis Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis oder Ausbildungszeugnis schreiben. Vielleicht haben Sie aber auch eines erhalten. Oft ist das Wissen um die Chronologie und den Inhalt nicht vorhanden. Wie muss ein Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis oder Ausbildungszeugnis strukturiert sein, damit es korrekt ist und der gängigen Arbeitspraxis und Arbeitsrecht entspricht? Es ist keine Hexerei. Nachfolgend eine kurze Anleitung wie das Grundgerüst eines solchen Dokumentes ausgestaltet sein sollte, damit es auch wirklich gut kommt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass so ein Dokument immer auch eine Visitenkarte nach aussen ist. Bevor es Mitarbeitenden ausgehändigt wird, ist zu prüfen ob das Ausstellungsdatum... mehr
Author: PersonalRadar
Personaldienstleister müssen für ihre Mitarbeitende, die für sie temporär arbeiten, immer ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung ausstellen. Sie sind die Arbeitgebenden und dazu verpflichtet. Wenn es nicht automatisch ausgestellt wird, muss man es nachdrücklich verlangen. Nachfolgend wichtige Tipps, die für Arbeitnehmende in Sachen Arbeitszeugnis allgemein gültig sind. Auch für solche mit einem Temporärvertrag: Arbeitnehmende können immer von Arbeitgebenden ein Arbeitszeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten ausspricht. Auf besonderes Verlangen der Arbeitnehmenden hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Wann ist ein Arbeitszeugnis fällig?... mehr
Author: PersonalRadar
Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf ein objektiv richtiges (wahres), eindeutig formuliertes und vollständiges Zeugnis mittels Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Im Berichtigungsprozess hat der Arbeitnehmer den von ihm gewünschten Zeugnistext einzuklagen, denn prozessrechtlich ist ein Rechtsbegehren so bestimmt zu formulieren, dass es der Richter im Falle der Gutheissung der Klage ohne Änderung zum Urteil erheben kann. Arbeitnehmende tragen jedoch die Beweislast für die von ihnen behaupteten Tatsachen, aus denen er ein bestimmtes Zeugnis ableitet. Sie haben zudem auch namentlich die Tatsachen zu beweisen, aus denen sie ein bestimmtes Werturteil des Arbeitgebers im Zeugnis herleitet. Durch ein Gerichtsurteil kann somit der Arbeitgeber... mehr
Author: PersonalRadar
Sie kennen das bestimmt. Sie schreiben Ihren Lebenslauf und am Ende stellt sich die Frage: „Wen soll ich als Referenz angeben?“ Ist es überhaupt nötig? Was bringt es? Was ist erlaubt? Immer weniger potenzielle Arbeitgeber verlassen sich auf Arbeitszeugnisse, da diese in der Regel wohlwollend formuliert werden sollten, damit sie das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmenden nicht unnötig behindern. Ein Schmusekurs, der dazu führt, dass codierte Arbeitszeugnisse nach wie vor ihr Unwesen treiben. Gemäss Gesetz sollten Arbeitszeugnisse auch wahrheitsgemäss formuliert werden. Oft sind diese jedoch so stark in einer lächerlich geheimnisvollen Sprache abgefasst, dass kein Mensch wirklich noch versteht, ob das... mehr