Jul 3

Die verborgenen Vorteile der AHV und Pensionskasse: Was Sie unbedingt wissen müssen.

Author: PersonalRadar

Die Altersvorsorge in der Schweiz bietet weit mehr als nur die regulären Rentenleistungen. AHV und Pensionskasse sind zwei zentrale Stützen, die neben der Altersrente zahlreiche zusätzliche Leistungen bieten, welche das Leben im Alter finanziell erleichtern können.

Viele dieser Leistungen sind jedoch wenig bekannt und werden oft nicht in Anspruch genommen, obwohl unter Umständen ein Anspruch besteht. Um zu verhindern, dass Ihnen wertvolle finanzielle Unterstützung entgeht, sollten Sie die verschiedenen Angebote und Regelungen kennen.

AHV-finanzierte Hilfsmittel: Ein unverzichtbarer Vorteil

(Bildquelle: www.freepik.com)

Die AHV übernimmt die Kosten für eine Reihe von Hilfsmitteln, die das Leben im Alter erleichtern, unabhängig vom Einkommen. Zu diesen Hilfsmitteln gehören unter anderem Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Perücken, Sprechhilfegeräte und kosmetische Prothesen für fehlende Gesichtsteile. Besonders gross ist die Nachfrage nach Hörgeräten, da Hörprobleme eine häufige Alterserscheinung sind. Die AHV unterstützt hier, indem sie etwa 75 Prozent der IV-Leistungen übernimmt, was je nach Ausführung bis zu CHF 1’200 in fünf Jahren bedeuten kann. Wenn bereits vor dem Rentenalter durch die IV, Hilfsmittel finanziert wurden, zahlt die AHV sogar den gleichen Betrag wie die IV.

Ein Beispiel aus dem Leben: Anna Müller, 75 Jahre alt, hat zunehmende Hörprobleme. Sie beantragt über die AHV ein Hörgerät und erhält innerhalb weniger Wochen die notwendige Unterstützung. Jetzt kann sie wieder problemlos an Gesprächen teilnehmen und fühlt sich deutlich weniger isoliert. Die Beantragung ist einfach: Entweder online über die AHV-Website oder, falls das schwierig ist, direkt bei der kantonalen IV-Stelle.

Die unterschätzte Invalidenrente der Pensionskasse

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Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden, bietet die Pensionskasse eine Invalidenrente an. Diese Rente soll den Einkommensverlust minimieren und beträgt meist 90% des letzten Einkommens. Einige grosszügigere Pensionskassen stocken diesen Betrag sogar auf 100% auf. Die Höhe der Rente und die genaue Koordination mit anderen Versicherungen, wie der Invaliden- und Unfallversicherung, hängen stark davon ab, ob die Invalidität durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde. Bei Unfällen zahlt oft die Unfallversicherung einen Grossteil der Leistungen, sodass die Pensionskasse unter Umständen nichts mehr hinzuzufügen hat – auch wenn ein erhebliches Vorsorgeguthaben angespart wurde. Dieses System kann zu Ungerechtigkeiten führen, aber einige Pensionskassen bieten in solchen Fällen grosszügigere Regelungen an.

Ein realer Fall: Hans Meier, 58 Jahre alt, wird nach einem Unfall arbeitsunfähig. Die Pensionskasse stockt seine Invalidenrente auf, sodass er weiterhin 90% seines letzten Einkommens erhält. Durch diese finanzielle Sicherheit kann er sich auf seine Genesung konzentrieren, ohne sich Sorgen um seinen Lebensunterhalt machen zu müssen.

Hinterlassenenrente der Pensionskasse: Vorsicht bei Konkubinatspaaren

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Für Konkubinatspaare ist es besonders wichtig, das aktuelle Reglement ihrer Pensionskasse zu überprüfen und schriftlich festzuhalten, dass sie sich gegenseitig begünstigen wollen. Ohne eine solche Regelung geht der überlebende Partner im schlimmsten Fall leer aus. Ein Testament oder ein Erbvertrag allein reicht hier nicht aus, da die Pensionskasse ihre eigenen Bestimmungen hat. Die Bedingungen, unter denen sich Konkubinatspaare begünstigen können, variieren. Häufig muss das Paar seit mindestens fünf Jahren zusammenleben, manchmal genügt aber auch ein gemeinsamer Wohnsitz oder eine Lebensgemeinschaft mit verschiedenen Wohnungen.

Auch Ehepaare sollten die Regelungen ihrer Pensionskasse kennen. Obwohl sie automatisch begünstigt sind, können unerwünschte Bestimmungen auftreten, wenn das Paar nicht zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen trifft. Beispielsweise könnten im Falle eines gemeinsamen Todes der Eltern durch einen Unfall die Ausbildungsansprüche eines Kindes bevorzugt werden, während andere Kinder leer ausgehen könnten. Es ist daher sehr wesentlich, sich frühzeitig mit der Pensionskasse abzustimmen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Ein warnendes Beispiel: Das Konkubinatspaar Emilia Emmeneger und und Thomas Gutzwiller leben seit sechs Jahren zusammen, haben jedoch keine schriftliche Begünstigung bei ihrer Pensionskasse festgelegt. Als er unerwartet verstirbt, geht sie leer aus, weil sie keine formelle Regelung getroffen haben. Hätten sie rechtzeitig gehandelt, wäre sie jetzt finanziell viel besser abgesichert gewesen.

Die unterschätzte Kinderrente für Pensionierte

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Eltern, die das Rentenalter erreicht haben und noch minderjährige Kinder haben, können zusätzlich eine Kinderrente beantragen. Diese Kinderrente beträgt 40% der regulären AHV-Rente und wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, kann die Kinderrente bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt werden. Die Beantragung erfolgt bei der bisherigen Ausgleichskasse. Diese zusätzliche Unterstützung kann erheblich dazu beitragen, die finanziellen Belastungen für Pensionierte mit Kindern zu mindern.

Ein lebhaftes Beispiel: Peter und Maria Hugentobler sind beide im Rentenalter und haben noch ein 17-jähriges Kind, das ins Gymnasium geht. Sie beantragen eine Kinderrente und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Mittel, die ihnen helfen, die Ausbildung ihres Kindes zu unterstützen.

Witwen- und Witwerrente bei der AHV: Ein oft übersehener Rettungsanker

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Verheiratete Paare haben im Todesfall eines Partners Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV, wenn sie Kinder haben. Auch kinderlose Ehefrauen können eine Witwenrente erhalten, sofern sie mindestens fünf Jahre verheiratet waren und das 45. Lebensjahr vollendet haben. Nach einer Scheidung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Dazu gehört, dass die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und die Scheidung nach dem 45. Lebensjahr erfolgte. Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr oder während der Ausbildung bis maximal zum 25. Lebensjahr eine Waisenrente.

Ein Beispiel aus der Praxis: Renate und Max Weber waren 20 Jahre verheiratet, bevor er verstarb. Sie, die keine Kinder hat und bereits über 45 Jahre alt ist, beantragt die Witwenrente und erhält dadurch eine finanzielle Unterstützung, die ihr hilft, den Verlust ihres Mannes besser zu bewältigen.

Hinterlassenenrente nach der Scheidung: Klare Vereinbarungen treffen

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Nach einer Scheidung ist es nicht mehr das Reglement der Pensionskasse, sondern die Scheidungsvereinbarung, die festlegt, welche Renten- oder Kapitalleistungen im Todesfall an den überlebenden Ex-Partner ausgezahlt werden. Es ist daher wichtig, bei der Scheidung klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Missverständnisse und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Petra Lieberherr und ihr Ex-Mann haben bei ihrer Scheidung festgelegt, dass im Falle des Todes einer der beiden eine bestimmte Summe aus der Pensionskasse an den Überlebenden geht. Als sie Jahre später verstirbt, erhält ihr Ex-Mann die vereinbarte Summe und ist so finanziell abgesichert.

Anspruch auf Hilflosenentschädigung: Unterstützung im Alltag

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Pensionierte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu bewältigen, können eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Unterstützung wird zusätzlich zur Altersrente und zu den Ergänzungsleistungen gewährt und richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit. Typische Hilfeleistungen umfassen Unterstützung beim Essen, Ankleiden und bei der Körperpflege. Je nach Schweregrad der Hilflosigkeit erhalten Betroffene monatlich zwischen CHF 245.- bis 980.-. Für die Abklärung und Beantragung dieser Leistungen ist die kantonale IV-Stelle zuständig.

Ein praktisches Beispiel: Hugo Karrer, der seit einem Schlaganfall auf Hilfe angewiesen ist, erhält eine monatliche Hilflosenentschädigung, die ihm ermöglicht, eine Pflegekraft zu beschäftigen. Diese Unterstützung erleichtert ihm den Alltag erheblich und verbessert seine Lebensqualität.

Fazit: Das volle Potenzial ausschöpfen

Mit dem Wissen um diese vielfältigen Leistungen der AHV und Pensionskasse können Sie das volle Potenzial Ihrer Altersvorsorge ausschöpfen und für ein finanziell gesichertes Leben im Alter sorgen. Es lohnt sich, die Regelungen im Detail zu kennen und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine wertvolle Unterstützung entgeht und Sie optimal abgesichert sind. Indem Sie sich gut informieren und die verfügbaren Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Lebensqualität und -freude im Alter erheblich verbessern.