Das Ausbaugewerbe wird zum Eldorado der Scheinselbständigen.
Die Sozialpartner in der Schweiz sind verärgert. Die Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit nehmen zu. Im Ausbaugewerbe sind viele Ausländer beschäftigt, die sich zu Unrecht als Selbständige deklarieren, die Arbeitsmarktauflagen vorsätzlich verletzen und sich einen Deut um Vorschriften und Auflagen kümmern.
Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), der Maler und Gipser sowie der Gewerkschaft UN1A haben sich kürzlich an die Öffentlichkeit gewendet und über die Missstände informiert. Wirtschaftlicher Protektionismus wird klar abgelehnt und es wird anerkannt, dass die Entwicklung des Arbeitsmarktes wie auch der gesamtwirtschaftlichen Situation sich mit der Einführung der Personenfreizügigkeit positiv entwickelte.
Die Krise hat jedoch vieles stark und zu ungunsten der hiesigen Wirtschaft verändert. Schweizer Unternehmen werden in den Partnerländern konsequent von Aufträgen ausgeschlossen und dafür von ihnen umso mehr im eigenen Land konkurrenziert.
Kontrollen ergeben immer wieder, dass Arbeitende, die einen Gewerbeschein zücken, sehr oft in einem Anstellungsverhältnis sind, zu Stundenlöhnen arbeiten, die keinesfalls den GAV-Bestimmungen (Gesamtarbeitsverträgen) entsprechen und auch andere Auflagen bauernschlau und dreist umgehen.
Das Konstrukt der Kleinstfirma erlaubt es schweizerischen Auftrags- oder faktisch eben Arbeitgebern, allgemeinverbindliche GAV zu umgehen, und ausländische Unternehmen können auf diesem Weg die entsprechenden Regeln unterlaufen, die im Rahmen der flankierenden Massnahmen für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer gelten. Kontrolliert wird – aber die Dokumente werden nicht selten nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt oder zum Teil gar nicht. Sehr oft können die ausländischen Arbeitgeber nicht einmal mehr ausfindig gemacht werden
Viele schweizerische Betriebe werden dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, melden im schlechtesten Fall den Konkurs an und Arbeitsplätze gehen verloren.
Es werden jetzt harte Gegenmassnahmen diskutiert, damit solchen Betrügereien endlich die Stirn geboten werden kann. Ein Massnahme ist, dass ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Aufträge ausführen Kautionen hinterlegen müssen, weil sich sonst Konventionalstrafen nur bei den schweizerischen Arbeitgebern eintreiben lässt. Bis anhin ist nur im Gesamtarbeitsvertrag der Maler und Gipser ist eine solche Kautionspflicht festgehalten.
Es gibt inzwischen ein grosser Zeitdruck, um all diese Regelungen unter Dach und Fach zu bringen. Denn die bisherige Allgemeinverbindlichkeit läuft Ende September 2010 aus. Ist man sich bis dann nicht über griffige Massnahmen einig, um die ausländische Konkurrenz unmissverständlich auf die schweizerischen Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge einzuschwören, gibt es noch grössere Schwierigkeiten.
Fazit
Es bleibt zu hoffen, dass genügend passende Gegenmassnahmen beschlossen werden, die es ermöglichen, jene empfindlich in die Schranken zu weisen, die sich um geltendes Recht foutieren und mit kecken Wildwestmethoden sich Vorteile sichern, die andere in den Ruin treiben.