Anpassungen der Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer per 1.1.2011.
Für die Sanierung der Arbeitslosenversicherung werden die Lohnabzüge per 1. Januar 2011 von 2% auf 2,2% erhöht.
Der Abzug des Solidaritätsprozents auf Einkommen zwischen Fr. 126‘000 und 315‘000 gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2011. Die Leistungen werden dagegen erst auf den 1. April 2011 angepasst. Die Erhöhung ist je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu tragen. Zur Entlastung der Mutterschaftsversicherung werden die EO-Abzüge per 1. Januar 2011 befristet für vier Jahre von heute 0,3% auf 0,5% angehoben. Die Erhöhung ist je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu tragen.
Zur Entschuldung der Invalidenversicherung wird der Mehrwertsteuer-Satz per 1. Januar 2011 befristet für sieben Jahren erhöht. Es gelten folgende neue Sätze:
- 8,0% (statt bisher 7,6%) als Normalsatz
- 3,8% (statt bisher 3,6%) für Beherbergungsleistungen
- 2,5% (statt bisher 2,4%) für Güter des täglichen Gebrauchs
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung und weder das Datum der Rechnungsstellung, noch das Datum der Zahlung. Bei Leistungen, die teils vor und teils nach dem 1. Januar 2011 erbracht werden, ist anteilsmässig zu den alten bzw. neuen Sätzen abzurechnen.