Happy Birthday Gesamtarbeitsverträge (GAV) – ein Centennium Arbeitsfrieden.
Am 24. November 1911 wurde das System der Gesamtarbeitsverträge (GAV) geboren und rechtlich solide ins Leben gestellt. Diese haben in den letzten 100 Jahren viel zum Arbeitsfrieden und dem Wohlstand der Schweiz beigetragen.
Im Geburtsjahr waren erst ca. 45’000 Arbeitnehmende einem GAV unterstellt. Hundert Jahre später sind es nun ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmende, die von GAV-Regelungen profitieren.
In den Gründungsjahren waren die Anforderungen an diese Regelwerke anders ausgestaltet. Damals ging es noch vornehmlich darum, dass einheitliche Stundenlöhne und Arbeitszeiten geregelt wurden. Laufend kamen zum Beispiel Verbesserungen in den Bereichen Arbeitsschutz, berufliche Vorsorge, Mutterschaftsurlaub, gleiche Löhne für Frau und Mann wie auch klare Ferienregelungen usw. dazu.
Heute sind die Anspruchsziele und –gruppen anders. Ein grosser Diskussionspunkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Immer mehr Elternpaare sind sehr gut ausgebildet und deshalb auf Teilzeitstellen angewiesen, die ihre Arbeitsmarktfähigkeit (Employability) erhalten und eine gemeinsame Erziehungsarbeit ermöglichen. Übrigens: Es war typischerweise die Uhren-, Metall- und Holzindustrie, die als erste Branchen über GAV-Regelwerke verfügten und damit ihre Wertschöpfungsdynamik beschleunigten. Andere wichtige Branchen wie die Bauwirtschaft, die Maschinen-, Nahrungsmittel-, Textil- und die Chemieindustrie kamen später dazu, als diese feststellten, dass solche Vereinbarungen den Arbeitsfrieden erhöhten und das wirtschaftliche Fortkommen der Unternehmen beflügelten.
Vor geraumer Zeit sind zunehmend verschiedene GAV ausgedehnt oder von der Landesregierung als allgemeingültig – also auch für nicht unterzeichnende Unternehmen dieser Branche als verbindlich – erklärt worden. Dazu gehört die Personaldienstleistungsbranche mit ihren Temporärarbeitsverträgen, die Sicherheitsbranche und das Reinigungs- wie auch Coiffeurgewerbe. Gerade diese Branchen werden oft von den Gewerkschaften als prekär bezeichnet. Zudem ist die Personaldienstleistungsbranche daran interessiert, dass mit dem GAV-Personalverleih ab 1. Januar 2012 endlich die Temporärbranche den vielen Perforationen der GAV-Vielfalt nicht mehr ausgesetzt ist und die bürokratischen Hindernisse abnehmen.
Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand auch zu grossen Teilen dem ausgeprägten Arbeitsfrieden. Die Gesamtarbeitverträge haben viel dazu beigetragen Und das seit 100 Jahren. PersonalRadar gratuliert.