Der Hahnenkampf ist vorüber. Das Bauhauptgewerbe ist wieder unter Vertrag.
Endlich ist es doch noch geglückt. Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) und der Gewerkschaft Syna haben dem neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe zugestimmt.
Bekanntlich hat ja die Gewerkschaft Unia als dritte Vertragspartnerin schon am 10. März dem Vertrag zugestimmt. Der vertragslose Zustand im Bauhauptgewerbe ist somit passé. Per 1. April 2012, und das ist zum Glück kein Scherz, tritt der neue „LMV 12“ in Kraft. Dieser läuft bis Ende 2015. Er stellt alle in der Schweiz tätigen Bauleute unter vertraglichen Schutz. Die Zustimmung war bei den Gewerkschaften wie auch bei den Baumeistern gross.
Die Gewerkschaften monieren jedoch nach wie vor, dass die vorgesehene Lohnerhöhung sowie die Erhöhung der Mindestlöhne um jeweils 1%, aufgrund der guten Baukonjunktur, zu niedrig sei. Allerdings wird allgemein gelobt, dass der Schutz der Arbeiter bei Krankheiten viel besser ausgestaltet ist und es gemäss neuem Vertrag ab 2013 bei krankheitsbedingten Absenzen zu keinen Lohnkürzungen mehr kommen soll. Auch der Kündigungsschutz zugunsten der älteren Bauleute wurde stark verbessert. Die Gewerkschaften sind jedoch der Meinung, dass das Problem des Lohndumpings nach wie vor besteht und bei Lohnausfall infolge schlechten Wetters es noch Bereich gibt, die zu verbessern sind. Diese Anliegen werden mit dem Baumeisterverband noch im Herbst 2012 weiter verhandelt werden.
Gut ist einfach, dass die sachliche Nüchternheit auf den Baustellen wieder einkehrt und die Bauleute sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Andere Branchen, wie zum Beispiel das ganze Baunebengewerbe, können nur neidvoll auf die Bauleute blicken, deren Vertretung es einmal mehr, allerdings mit viel rhetorischem Schwarzpulver, geschafft hat, ihre Interessen gegenüber den Baumeistern durchzusetzen.
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