Mai 5

Die Partitur der Personenfreizügigkeit ist Stückwerk. Das Lesen der richtigen Noten ebenso.

Author: PersonalRadar

Die Einhaltung der Bestimmungen zur Personenfreizügigkeit wird nach wie vor von vielen Unternehmen auf die leichte Schulter genommen. Die Bürde kann schwer werden.

Es dämmert langsam auch den Ignoranten, Gleichgültigen und Uninteressierten, dass wenn der mit der EU vereinbarte Flankenschutz oder die sogenannten flankierenden Massnahmen, wie es auch oft heisst, in Sachen Personenfreizügigkeit nicht greift, es früher oder später zu unliebsamen Veränderungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt kommt, die unter Umständen irreversible Flurschäden verursachen.

Selbst die politische Kaste, ob offen oder borniert, stellt fest, dass mehr getan werden muss, um die wachsenden Missbräuche in den Griff zu bekommen.

Die Kontrollen wurden stark verstärkt durch folgende Institutionen:

  • Die von den Sozialpartnern ausgestatteten paritätischen Kommissionen überprüfen akribisch die strikte Einhaltung der allgemeinverbindlichen erklärten Gesamtarbeitsverträge. Dort wird klar festgehalten, wer wie viel zu welchen Konditionen als Mitarbeitender in einer bestimmten Branche arbeiten sollte
  • Die sogenannten tripartiten Kommissionen der Kantone (also Sozialpartner und die Behörden) prüfen die arbeitsrechtliche Einhaltung der Vorschriften und die Gehälter in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Im Jahr 2010, meldet das Staatssekretariat für Wirtschaft kurz SECO genannt, wurden sage und schreibe 36’000 Unternehmen kontrolliert. Im Einzelnen wurden sogar 140’000 Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse unter die Lupe genommen, um zu prüfen, ob alles rechtens ist. Die Situation läuft nicht aus dem Ruder, ist aber besorgniserregend.

Insbesondere die Branchen

  • Bau
  • Gastgewerbe
  • Sicherheitsgewerbe und die
  • Personaldienstleister

wurden häufig kontrolliert. Im Einzelnen wurden die Arbeitsverhältnisse von

  • Arbeitnehmenden bei Schweizer Betrieben
  • selbstständigen Dienstleistern und
  • von ausländischen Betrieben in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer

genaueren Prüfungen und Kontrollen unterzogen.

Die Resultate der Kontrollen sind ernüchternd und lassen aufhorchen. Sie können auch nicht mehr ignoriert werden. Viele Verstösse sind zudem evident und nicht das Produkt von Nachlässigkeit oder Nichtwissen. Viele Versäumnisse wurden mit Absicht verursacht, um Verpflichtungen rechtlicher oder finanzieller Art umgehen oder vermeiden zu können.

Sehr oft ist die Dummheit und die Gier stärker als die Vernunft.

Die Kontrollen haben zum Teil erschreckende Resultate produziert, die nachdenklich stimmen sollten:

  • In den GAV-Branchen wurden rund 40% Mauscheleien mit dem Lohn der Arbeitnehmenden festgestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um satte 15%
  • In Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV wurden in 8% der Fälle Verstösse festgestellt. Das ist immerhin eine Steigerung um 2% im Vergleich zum Vorjahr.

Gemäss den Experten des SECO ist der Unterschiede zwischen der GAV und Nicht GAV Branchen deshalb so frappant unterschiedlich, da die Verstösse in den GAV-Branchen viel besser aufzudecken sind als in den übrigen Branchen. Viele sogenannte Entsendebetriebe aus dem Ausland wurden gebüsst. Die Zahlung der Bussen blieb jedoch in vielen Fällen aus. Es wäre vielleicht mal die Überlegung wert, dass diese ausländische Unternehmen, die in der Schweiz noch offene Bussengelder haben, einfach nicht mehr in der Schweiz als Unternehmen auftreten können und auch nach Bezahlung der Bussen gesperrt bleiben.

Zudem registrierten die Behörden in der ganzen Schweiz 147’000 meldepflichtige Kurzaufenthalter:

  • Die Hälfte davon entfiel auf Arbeitnehmer in Schweizer Betrieben
  • und 10% auf Selbständige

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Zahl der meldepflichtigen Selbständigen sich verdoppelt hat. Die Kontrollen der Behörden wurden intensiviert. 3’500 Selbständige wurden genauer untersucht und in fast einem Viertel der Fälle wurde eine vermutete ‚Scheinselbständigkeit’ festgestellt. Auf gut Deutsch – es wurde beschissen. Die Selbständigkeit wurde nur angegeben, um die arbeitsrechtlichen wie auch sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nicht einhalten zu müssen. Interessant ist sicher nun der Schulterschluss von rechten wie auch linken Parteien zusammen mit den Gewerkschaften. Diese fordern drakonische Massnahmen und wirksame Sanktionen gegen ‚Scheinselbständige’, um deren illegale Machenschaften rigoros stoppen zu können. Das SECO prüft nun die Massnahmen und will bis zum Sommer Lösungen präsentieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Dissonanzen in der Partitur endlich verschwinden und das Orchester zum Gefallen aller Beteiligten aufspielen kann.