‚Wen kann ich jetzt noch anstellen?‘ Sichern Sie sich Wissen zur Masseneinwanderungsinitiative!
Die Annahme der Schweizerbevölkerung der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 löst viele Fragen bei den Personalverantwortlichen aus. Die Initiative zur Beschränkung der Masseneinwanderung verlangt neu auch eine Kontingentierung der Arbeitsmigration aus den EU/EFTA Staaten. Sie betrifft alle Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, seien das die Kurzaufenthalts (L),- Jahresaufenthalts (B) oder Grenzgänger Bewilligungen (G).
Konkret heisst das, dass zum Beispiel bei einer Anstellung einer Person aus dem benachbarten Deutschland grössere administrative Aufwände aufkommen und im schlimmsten Fall eine Absage erteilt werden kann. Ersteres tritt ein, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einen begründeten Antrag stellen muss, warum die Stelle nicht mit einer SchweizerIn oder mit einer Person mit einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) besetzt werden kann. Im Falle einer Absage bedeutet das, dass bei diesem Beispiel die Kontingente für Deutsche (L- und B-Bewilligungen) für das laufende Jahr aufgebraucht sind.
Momentan erarbeitet der Bundesrat bis Ende Jahr einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungsintiative. Parallel bereitet er sich auf die Verhandlungen mit der EU über das Personenfreizügigkeitsabkommen vor. So können aktuell folgende Punkte zum zukünftigen Bewilligungswesen sicher festgehalten werden:
- Für das bestehende ausländische Personal ändert sich auch mit der Inkrafttreten des neuen Gesetzesartikels nichts.
- Der Familiennachzug und Niederlassungsbewilligungen (C) sind von der Kontingentierung ausgeschlossen.
- Der neue Gesetzesartikel tritt frühestens im Januar 2017 in Kraft.
Trotz vieler ungeregelter Punkte und mit Blick auf die in Zukunft immer strenger geregelten Zuwanderungskriterien, sollten Arbeitgebende bereits heute Massnahmen zur Sicherstellung ihres zukünftigen Personals einleiten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger könnten zum Beispiel motiviert werden sich in der Schweiz niederzulassen. Die Niederlassungsbewilligung und die Einbürgerung sichern den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmenden. Hier kann die Arbeitgeberschaft ihre ausländischen Mitarbeitenden unterstützen, indem sie zum Beispiel ihre Deutsch- und Allgemeinkenntnisse zur Schweiz fördert.
Warten Sie nicht ab! Sichern Sie sich rechtzeitiges Wissen, damit Sie laufend Schritte anpassen können. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Infoveranstaltung zum aktuellen Stand des Bewilligungswesens mit Blick auf die Masseneinwanderungsinitiative am 19.11.2014 um 16.30Uhr-18.00 und anschliessendem Apéro im Zunftsaal Schmiedenhof am Rümelinsplatz 4 in Basel ein. Bei Interesse melden Sie sich bitte an integration@ggg-ab.ch oder rufen Sie uns an: +41 61 206 92 27 / Flyer hier: Flyer zur Infoveranstaltung ‚Wen kann ich jetzt noch einstellen‘ vom 19. November 2014 in Basel