Das Surfen während der Arbeitszeit kann Wellen schlagen.
Sie kennen das bestimmt. Hier noch ein SMS über das Internet versenden, dort eine Mail an Bekannte und vielleicht noch schnell ein Update im Facebook oder WhatsApp vornehmen. Und das alles während der Arbeitszeit. Geht das?
Der Softwarehersteller Sterling Commerce erstellte schon im Jahr 2008 eine Studie und kam zum Schluss, dass das private Surfen viel Arbeitszeit frisst und das im Schnitt locker 2 Wochen im Jahr ausmachen kann. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Firmen keine andere Lösung finden, als die eingängigen Portale wie Facebook, WhatsApp, Youtube oder Twitter zu sperren, damit sich Mitarbeitende auf das konzentrieren für das sie nämlich auch bezahlt sind: ihre Arbeit!
Sehr oft gehen Unternehmen noch weiter und sperren Pornoseiten, Chatrooms, Glückspiel- und Lottoseiten sowie rassistische wie auch gewaltverherrlichende Seiten, die nicht nur Einfallstore für Würmer, Trojaner und andere Malware sind, sondern auch, wenn es an die Öffentlichkeit kommt, nicht zu unterschätzende Reputationsschäden verursachen, die unter Umständen ganz viel ‚Juristenfutter’ bieten, das schnell ins Geld gehen kann.
Viele sind sich auch nicht bewusst, dass die zuweilen übertriebene wie auch extensive ‚Surferei’ die Performancegeschwindigkeit der IT Systeme ausreizt und im schlimmsten Fall zu unerwartenden ‚Breakdowns’ führt, die dann die allgemeine Produktivität in Mitleidenschaft zieht. Funktioniert das System langsamer oder gar nicht, wird auch weniger gearbeitet und somit weniger Geld verdient.
Datenintensive Anwendungen können Geschäftsprozess empfindlich behindern. Immer mehr Unternehmen regeln daher den privaten Gebrauch des Internets mit dem Arbeitsvertrag oder mit den betriebsinternen Reglementen, wo alles bis ins letzte Detail formuliert werden kann.
Falls man immer noch der Meinung sein sollte, dass der Internetverkehr nicht überwacht werden kann, dann täuscht man sich gewaltig. Heute ist jede Eingabe, jeder Besuch im Internet und jede noch so kleine elektronische Aktivität überprüf- und auch nachweisbar. Sogar die einzelnen bedienten Tasten auf dem Keyboard können ohne Aufwand registriert werden. Programme wie:
knacken Geheimnisse in kurzer Zeit. Obwohl solche Aktivitäten arbeitsrechtlich sehr heikel sind, werden solche Hilfsmittel von Vorgesetzten angewendet und auch zum Teil heimlich eingesetzt, um mehr über ihre Mitarbeitende zu erfahren.
Überwachungen müssen angekündigt werden oder klar dokumentiert sein, dass von Zeit zu Zeit Überwachungen stattfinden.
Anonymisierte Auswertungen des Datenverkehrs können grundsätzlich vorgenommen werden. Diese können dann aufschlussreich sein, wenn man merkt, dass bestimmte Vorlieben der Surfenden zu Behinderungen der Geschäftsaktivitäten führen und somit Massnahmen ergriffen werden müssen. Das Surfen in rechtsradikalen Hassseiten oder das Downloaden von harter Pornografie am Arbeitsplatz ist aber grundsätzlich ein Konflikt mit dem Arbeitsrecht. Die, die das unbedingt tun müssen, können das zuhause tun. Auch dort, wird das Verhalten aber nicht unbeobachtet bleiben, wenn sich die Tätigkeit im illegalen Bereich befindet.
Der Datenschutz erlaubt aber dem Arbeitgeber nicht alles. Der Datenverkehr kann nur überwacht werden, wenn konkrete strafrechtliche Verdachtsmomente vorliegen, die die Interessen des Arbeitgebers massiv schädigen könnten.
Gerade im E-Mail Verkehr ist die strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Mails sowieso intelligenter. Es ist empfehlenswert, wenn private Mails zum Beispiel über einen webbasierenden Maildienst wie GMX, Hotmail oder Gmail versendet werden. Dann ist die Trennung klar und niemand wird verdächtigt zum Beispiel heikle Mails über das Geschäft zu versenden.
Das übertriebene Surfen führt nicht unbedingt zu einer fristlosen Kündigung. Aber die normale, ordentliche Kündigung ist gewiss. Dumm ist zudem noch, wenn das nicht regelkonforme Verhalten wahrheitsgemäss noch im Arbeitszeugnis steht und das berufliche Fortkommen behindert. Das normale Surfen im Internet ist während der Arbeitszeit meistens kein Problem. Aber die Wellenbrecher können einem schnell das Rückgrat brechen, wenn keine verbindlichen Regeln und Abmachungen im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement festgehalten wurde.