Die totale Verfügbarkeit kostet.
Der 24h-Arbeitstag gibt es bei den Blaulichtorganisationen bei voller Bezahlung. Vielen Haushaltshilfen und privaten Pflegefachkräften werden nicht einmal die langen Präsenzzeiten vergütet. Die 7 x 24h Arbeitswoche ist keine Seltenheit. Viele schauen noch verschämt weg.
Die Berufsarbeit in den privaten Haushalten ist im Arbeitsgesetz nicht klar geregelt. Viele Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen und privater Krankenpflege leiden darunter. Die Ahnungslosigkeit vieler, die in solchen Arbeitsverhältnisse stecken, wird von einer Minderheit schamlos und zuweilen brutal ausgenutzt. Die Arbeit wird mies bezahlt und die Präsenzzeit überhaupt nicht. Zudem werden immer wieder unappetitliche Geschichten aufgedeckt, bei denen Arbeitnehmende überdurchschnittlich viel arbeiten müssen und keine Freitage haben, um sich selber einmal regenerieren zu können. Stille Sklavenarbeit in einer lauten Gesellschaft, die sich aufgeklärt und modern wähnt. Ausgenutzt werden solche, die sich kaum wehren können, einen illegalen Status haben oder froh sind überhaupt Geld verdienen zu können, damit sie über die Runden kommen.
In letzter Zeit waren solche prekäre Arbeitsverhältnisse, die zum Teil auch von obskuren Personaldienstleistern angeboten wurden, unter starkem medialen Beschuss. Vieles wurde auch stark übertrieben und journalistisch aufgebauscht. Es gibt jedoch Missstände, die man nicht einfach ausblenden kann und schon seit Jahren bekannt sind. Fachspezialisten sind im Auftrag der Regierung nun daran eine bestimmte Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der UNO zu prüfen. Diese soll den Schutz von privaten Hausangestellten bedeutend verbessern.
Der Widerstand der kantonalen Politik gegen die mögliche und richtungweisende Annahme dieser Konvention ist marginal. Im Grundsatz ist sie unbestritten. Sie würde Leitlinien anbieten, damit die Arbeitnehmenden in den Haushalten besser geschützt sind. Auch ein Ruhetag pro Woche müsste dann verpflichtend vom Arbeitgeber klar zugesichert werden.
So weit so gut. Gehen wir zur Tagesordnung über. Dem ist nicht so. Der Einfluss dieser Konvention ist nicht zu unterschätzen. Sie verlangt ausdrücklich, dass Privathaushalte dem Arbeitsgesetz zu unterstellen sind.
Die Putzhilfe von nebenan oder die Pflegefachfrau aus Polen haben dann zum Beispiel einen Arbeitsvertrag vom Arbeit gebenden Haushalt, der nicht nur Pflichten, sondern auch ganz klar Rechte formuliert, die ohne Wenn und Aber einzuhalten sind.
Es bleibt spannend. Gut ist auf jeden Fall, dass die Absicht, der Ausbeutung von Menschen, gerade im privat organisierten Pflegebereich, endlich einen Riegel zu schieben, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und solche Menschen besser geschützt werden. Es bleibt aber auch ausdrücklich zu hoffen, dass keine neue regulatorische Hartholzkeule geschnitzt wird, die dem schweizerischen Arbeitsmarkt Beulen macht und zusätzlich Kopfschmerzen bereitet. Lassen wir uns überraschen.