Der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wurde Leben eingehaucht. Hoffentlich atmet diese bald.
Nach längerem Hin und Her hat der Bundesrat die Verordnungen zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge beschlossen.
Was bezweckt diese Reform?
Im März 2010 hat das Parlament diese entschieden. Sie soll Governance und Transparenz der 2. Säule (BVG) im Gesetz stärken. Während des Prozesses der Vernehmlassung haben die Kantone und Pensionskassen zum Teil herbe Kritik an den vielen Neuerungen geäussert. Vieles war zu beengend, zu restriktiv und praxisfern. Der Bundesrat wollte die Reformdefinition wasserdicht machen, da der Volksentscheid über die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes mehr als klar abgelehnt wurde und zudem der Pensionskassenskandal bei der Personalvorsorge des Kantons Zürich mehr als nur lange Gesichter hinterliess. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse wurde die Strukturreform besonders rigide formuliert.
Inzwischen hat man dieser ein paar Zähne wie folgt gezogen, da man klar über das Ziel hinausschoss:
- Der Bundesrat verzichtet auf die formelle Pflicht auf ein internes Kontrollsystems (IKS) unabhängig auch von der Grösse und Komplexität der BVG-Einrichtung.
- Des Weiteren wurden die Anforderungen an die sogenannte Unabhängigkeit der Revisionsstellen und Experten/-innen für die berufliche Vorsorge keck gestrafft und das Verbot von Daueraufträgen gestrichen.
- Auch die quantitative Personalbesetzung der Oberaufsichtskommission wurde zurück geschraubt. Von fast 30 Stellen wurde diese auf 25 Stellen beschränkt. Mit dieser Sparmassnahme beim personellen Aufwand, konnten die Kosten im Durchschnitt pro Versicherten von einem Franken auf 80 Rappen gekürzt werden.
-
Ganz neu ist auch der Entschluss, dass die Berufliche Vorsorge nicht vom Bundesamt für Sozialversicherungen beaufsichtig wird, sondern neu von einer Kommission ausserhalb der Bundesverwaltung. Deren Chef ist FDP Nationalrat und ehemaliger Direktor des Gewerbeverbandes Pierre Triponze. Ob das eine gute Wahl ist, wird die Zukunft weisen.
Die Kommission nimmt Ihre Arbeit Anfang 2012 auf. PersonalRadar bleibt dran.