Geht unser Pensionsgeld stiften?
Die Börse pfeift aus dem letzten Loch. Die Wirtschaft hat die Kraft einer wintermüden Maus und Renditen sind selten geworden wie der Sechser im Lotto. Vermögen schmelzen schneller als Schnee im Hochgebirge in der Maisonne. Viele von uns seufzen mit nichtsahnender Erleichterung und denken: ‚Zum Glück habe ich kein Geld verloren‘. Der Glaube daran ist schön, die Wirklichkeit hässlicher.
Wir sind eine Nation der Zwangssparer/-innen. Die schweizerischen Sozialversicherungen werden jeden Monat von Neuem von unserem Einkommen genährt. Unser Geld soll dort zudem Rendite abwerfen, damit wir im Alter sorgenfrei leben können. Die Sorgen fangen aber schon während der Erwerbszeit an. Das viele Geld wurde in verschiedenster Form angelegt. Schliesslich soll die Verzinsung der gigantischen Vermögen dazu führen, dass die Rücklagen schneller wachsen, dass die schleichende Vergreisung der Gesellschaft aufgrund wachsender Lebenserwartung sanfter abgefedert werden kann und zu guter Letzt, dass die stetige Verminderung des Umwandlungssatzes der Pensionskassen nicht ins Bodenlose stürzt.
Was geht das uns an? Die sollen doch gefälligst Lösungen finden und uns mit solchen Lappalien in Ruhe lassen. Wir sind beschäftigt und froh, wenn wir aus der Wirtschaftskrise ohne Blessuren davon kommen. Es wird schon wieder aufwärts gehen. Der Gesetzgeber hat jedoch bei Unterdeckung von Pensionskasseneinrichtungen schon seine Leitplanken gesetzt.
Alle können dafür aufgefordert werden zur Sanierung der Finanzen beitragen zu müssen. Denn in Art. 65 d des BVG-Gesetzes steht unmissverständlich:
‚Die Vorsorgeeinrichtung muss die Unterdeckung selbst beheben. Der Sicherheitsfonds tritt erst dafür ein, wenn die Vorsorgeeinrichtung zahlungsunfähig ist. Die Massnahmen … müssen verhältnismässig, dem Grad der Unterdeckung angemessen und Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes sein. Sofern andere Massnahmen nicht zum Ziel führen, kann die Vorsorgeeinrichtung während der Dauer der Unterdeckung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beiträge zur Behebung einer Unterdeckung erheben… Auch von Rentnern kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sanierungsbeitrag verlangt werden: Dieser Beitrag darf nur auf den Teil der laufenden Rente erhoben werden, der in den letzten zehn Jahren vor der Einführung der Massnahme durch gesetzliche oder reglementarisch nicht vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist‘.
Wie bitte? Wir sollen zahlen? Das Augenreiben beginnt. War es bis anhin nicht so, dass der Zahlende auch Einfluss nehmen kann? Die Sozialversicherungen werden in den nächsten Jahren noch einen mächtigen Hunger entwickeln und uns tief in die Taschen greifen. Hoffen wir, dass die Rendite endlich die Intensivstation verlassen kann und mit ihrer Wirkung dazu beiträgt, dass Vermögen mit den nötigen Vitaminen versorgt werden. Die Altersvorsorge soll nämlich nicht an Armut sterben. Wir brauchen sie – bestimmt!