Pensionskassengeld futsch. In Zukunft werden die Verantwortlichen zur Kasse gebeten.
In den letzten Jahren war immer wieder zu lesen, dass wenige Pensionskassen mit dem Geld ihrer Versicherten nicht treuhänderisch umgingen. Meisten war das mit einschneidenden Folgen für die Versicherten verbunden. Damit ist nun Schluss.
Es ist bitter für Betroffenen, wenn sie ein Arbeitsleben lang, zusammen mit den Arbeitgebern, in die Pensionskasse einzahlten und dann nichts mehr da ist, weil das Geld betrügerisch für andere Zwecke verwendet wurde.
Das Bundesgericht in Lausanne hat einen klaren Entscheid gefällt. In Zukunft können Stiftungsräte und Kontrollgremien vollumfänglich finanziell persönlich und solidarisch haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen und Versicherte zu Schaden kommen.
Das Urteil ist ein Fanal. Es ist immer wieder vorgekommen, dass Pensionskassen einfach geplündert wurden und der Schaden bei den Versicherten hängen blieb. Das Geld blieb meistens verschwunden oder wurde für persönliche Ausgaben missbraucht. Mit dem neusten Urteil wird nun endlich solch unziemlichen Gebaren einen rigorosen Riegel geschoben. Es werden nicht nur die Stiftungsräte in die Pflicht genommen. Auch Revisoren, Pensionskassenexperten, Buchalter und Vermögensverwalter sind nun solidarisch haftbar. Das heisst, gibt es einen Fall und eine Partei kann nicht zur Kasse gebeten werden, dann muss die andere Partei einspringen und zahlen.
Dieses Urteil wird hoffentlich dazu führen, dass die Verantwortlichen von Pensionskassen ihren statuarischen wie auch gesetzlichen Pflichten korrekt nachkommen und bei Ungereimtheiten auch genau hinsehen. Bei Schadensfällen wurde bis anhin immer der Sicherheitsfonds BVG (Sifo) bemüht. Das bissige Verhalten des Sicherheitsfonds BVG hat zu diesem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes beigetragen. Endlich werden die Pensionskassengelder besser geschützt. An dieser Stelle sei noch vermerkt, dass der ganz grosse Teil der Pensionskassen korrekt arbeitet und ihrer Verantwortung bestens gerecht wird.
Weitere Infos zum Urteil erhalten sie mit dem nachfolgenden Link zum Zeitungsbericht der NZZ am Sonntag vom 3. Mai 2015. Dieser ist lesenswert und zeigt auf wie unverfroren zuweilen vorgegangen wurde und wie auch staatliche Aufsichtsstellen völlig versagten.
PK-Verantwortliche müssen 30 Millionen Franken zahlen (NZZ am Sonntag vom 3. Mai 2015)