Dez
13
GAV Personalverleih ist geboren.
Der Bundesrat hat heute den GAV Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung und damit der GAV Personalverleih werden am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten, damit sich die betroffenen Betriebe auf die neue Situation einstellen können. Personaldienstleister haben somit für die betrieblichen Anpassungen eine gute Karenzfrist. Für allfällige GAV-Verletzungen während dieser Übergangsfrist dürfen die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih keine Konventionalstrafen und Kontrollkosten aussprechen. Endlich ist es soweit! PersonalRadar wird sicher in den nächsten Wochen in diesem Zusammenhang noch den einen oder anderen Beitrag publizieren.