Bei den Pensionskassen versickert viel Geld in der Verwaltung.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist ein verlässlicher Partner, wenn es um die Lieferung von interessanten Statistiken geht. Leider werden diese wenig beachtet, obwohl sie viel zur Versachlichung der gegenwärtigen Diskussion betreffend Reduktion des Umwandlungssatzes beitragen könnten.
In der Schweiz gibt es ca. 2’600 Einrichtungen, die sich mit der Beruflichen Vorsorge (BVG) beschäftigen. Diese werden mit Beiträgen von ca. 3,55 Mio. aktiven und zahlenden Versicherten finanziert. Die gesamten Verwaltungskosten schlagen gemäss Statistik mit ca. CHF 2,730 Milliarden zu Buche. Das heisst im Klartext, dass jede versicherte Person mit ca. CHF 770.- Verwaltungskosten belastet wird. Mit anderen Worten kostet die Verwaltung pro Monat und Versicherten um die CHF 64.-.
In dieser gewaltigen Summe sind spezifische Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten der 11 privaten Lebensversicherungsgesellschaften noch nicht dabei. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) schätzt diese weiteren Verwaltungskosten auf ca. CHF 1,3 Milliarden. Selbstverständlich gibt es noch weitere Gebühren wie Fondverwaltungskosten, Courtagen, Transaktionskosten und weitere Belastungen, die im Detail nicht ausgewiesen werden, aber die Nettorendite des angelegten Kapitals weiter mindern. Der klare Widerstand der Versicherten und deren Arbeitgeber gegen diese zum Teil nicht nachvollziehbaren und obskuren Verwaltungskosten ist nach wie vor schwach.
Die Absenkung des Umwandlungssatzes mag auf den ersten Blick ein Gebot der Stunde sein. Die Überstürztheit macht jedoch misstrauisch.
Es verwundert jedoch nicht, wenn man sieht wie viele Angehörige des Schweizerischen Parlaments die Interessen der Versicherungswirtschaft vertreten und das eigentliche politische Mandat darob vergessen. Der Umwandlungssatz ist eine mathematische, kalkulatorische Einheit, die auf zwei Annahmen beruht:
- Lebenserwartung
- Renditeerwartung
Es wird mit Inbrunst kolportiert, dass wir alle älter werden. Ist dem wirklich so? Ist unsere Lebensweise und der tägliche Berufsstress wirklich lebensverlängernd? Die Lebenserwartungslisten der Assekuranzwirtschaft sind veraltet und stützen sich auf theoretische Modelle ab, die neue gesellschaftliche Entwicklungen noch nicht berücksichtigen. Gesicherte Erfahrungszahlen gibt es sowieso nicht.
Auch die Renditeerwartungen sind fragwürdig. Viele Pensionskassen und Versicherungen sind in den letzten Jahren Anlagerisiken eingegangen, die zu herben Verlusten und zur Unterdeckung führten. Nicht der ‚Verzinsungsdruck‘ verleitete zu riskanten Anlagen, sondern die Erwartung einer überdurchschnittlichen Renditeperformance, machte blind für die vielen Unwägbarkeiten des Marktes Die Versicherten konnten keinen Einfluss nehmen auf die Anlagepolitik.
Pensionskassengelder sind zwangsersparte Kapitalien. Versicherte und Arbeitgeber können nur bescheiden Einfluss nehmen und die Wahlmöglichkeiten sind beschränkt. Bevor man über die Reduktion des Umwandlungssatzes nachdenkt, wäre es ordnungspolitisch ein paar Gedanken wert, ob die Anlagevorschriften nicht rigider formuliert werden, damit die Risiken, die mit dem Geld anderer eingegangen werden, auf ein erträgliches Mass reduziert werden.
Es kann zudem auch gleichermassen nicht im Interesse der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sein, dass die BVG zu einem Selbstbedienungsladen verkommt. Bei engen Anlagerichtlinien wird es für gewisse zudienende Dienstleister der ‚BVG-Industrie’ schwieriger werden, ihre zum Teil überbordenden Gebühren weiterhin geltend machen zu können.
Es ist sonnenklar, das bei einem zu hohen Mindestumwandlungssatz die Pensionskassen zu hohe Renten auszahlen müssen. Es ist zudem glasklar, dass die dadurch entstehenden Fehlbeträge den Versicherten und Arbeitgeber via Zusatzbeiträge belastet werden. Vielleicht ergeben die neuen Lebenserwartungslisten der Assekuranzwirtschaft jenen Recht, die fest und steif behaupten, dass die Lebenserwartung steigt. Zudem ist es eine Binsenwahrheit, dass zu hohe Renditeerwartungen die Anlagerisiken akzentuieren. Des Weiteren ist auch bekannt und nicht von der Hand zu weisen, dass die jüngeren Versicherten vermehrt zur Kasse gebeten und die Alten übervorteilt werden. Es ist aber an der Zeit, dass die hohen Verwaltungskosten pro Versicherten beschränkt und die vielen Sickerlöcher endlich gestopft werden. Wird dieses Problem gelöst, dann werden die Versicherten und deren Arbeitgeber für die Argumente der Versicherungswirtschaft zugänglicher sein und für deren Anliegen Verständnis zeigen. Die Zukunft wird allen Beteiligten aufzeigen in welche Richtung es geht.