Der BVG-Mindestzins verkommt zu einem knorrigen Wurzelstock. Gut verankert, aber ohne Wachstum.
Auch im nächsten Jahr müssen die Altersguthaben der Versicherten der Beruflichen Vorsorge (BVG) mit mindestens 2 Prozent verzinst werden.
Nur jene Versicherer, die eine Unterdeckung ausweisen müssen diese Mindestverzinsung nicht einhalten. Seit der Börsenbaisse um 2002 schwankt der Zinssatz zwischen 2 und 3,25 Prozent. Die Zinsneigung ist in Schieflage und zeigt klar nach unten. In den besten Jahren schwankte die Verzinsung zwischen 4 – 5 Prozent. Tempi passati!
Wie kommt eigentlich diese Zinsformel zustande?
Die eidgenössische Kommission für die Berufliche Vorsorge, die sogenannte BVG Kommission, hat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Ihre Entscheide werden jeweils mit grimmiger Inbrunst, vielen ideologischen Ritualen und allerlei medialem Topfdeckelschlagen von den Versicherungsgesellschaften und den Gewerkschaften leidenschaftlich bekämpft. Die Zinsformel stellt hauptsächlich auf den gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen ab, abzüglich eines Sicherheitsabschlags, dessen Höhe zur Verhandlungsmasse der BVG-Kommission gehört. Gemäss Einschätzung der BVG-Kommission liegt der risikolose Zins bei unter 2 Prozent. Die Mitglieder der Kommission sind bestrebt die Entwicklungen der Aktien- wie auch Immobilienmärkte zu berücksichtigen. Diese Bereichen werden aus folgendem Grund mehr Beachtung geschenkt, da Pensionskassengelder nur etwa zur Hälfte in Obligationen investiert werden.
Es bleibt zu hoffen, dass an der Zinsfront für Pensionskassengelder endlich wieder der Frühling kommt und das ‚Zwangssparen’ wenigstens für die späteren Nutzniesser/-innen wieder lohnenswerter wird.