Die Sozialpolitik schaut sich die Karieslöcher an. Dem Rentenklau werden ein paar Zähne gezogen.
Man mag es kaum glauben. Die Sozialpolitiker/-innen im Nationalrat haben einen längst fälligen Entscheid gefällt. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats hat endlich den gordischen Knoten durchhauen und beschlossen, dass die Versicherer der Beruflichen Vorsorge (BVG) ihre Verwaltungskosten künftig schon bei Vertragsabschluss deklarieren und festhalten müssen.
Das kommt einer kleinen Sensation gleich, wenn man um die vielen Volksvertreter/-innen der Assekuranzwirtschaft weiss, die sich im Parlament tummeln und ihre partikularen Interessen mit viel Einflussnahme und anhaltenden Einflüsterungen knallhart versuchen zu optimieren.
Um was geht es genau? Seit Jahren gab es die Grundsatzdiskussion über die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen, welche die Lebensversicherungen im täglichen Geschäft mit der beruflichen Vorsorge erzielen. Bis anhin gab es da keine klaren Regelungen. Gewohnheitsmässig profitierten die Anbieter der Vorsorgeeinrichtungen weitaus besser als ihre Versicherten.
Es gibt jetzt einen konkreten 3-Punkte-Plan. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates will folgendes:
- Die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherungen müssen die Verwaltungskosten ex ante (vorher) im Versicherungsvertrag festhalten. Im Moment ist es immer noch so, dass die BVG-Versicherer den Kunden nachträglich eine Kostenrechnung präsentieren können
- Die SGK will im Versicherungsaufsichtsgesetz klar regeln welche Berechnungsmethode bei der Überschussbeteiligung zur Anwendung kommt
- Zudem soll als letzter Punkt die Höhe der Mindestausschüttungsquote überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden.
Dieser 3-Punkte-Plan geht nur an die gleiche Kommission der kleinen Kammer. Die Kantonsvertreter/-innen des Ständerates zeigen zumindest ernsthafte Sympathie die Anliegen endlich regeln zu wollen.
Sobald ein Ja im Plenum der Parlamentskammern vorliegt, kann endlich der Gesetzestext entworfen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Angelegenheit nicht einmal mehr versandet und einer guten Lösung zugeführt werden kann, die nicht nur die Anbieter von BVG-Vorsorgedienstleistungen gewinnen lässt, sondern auch die Versicherten selber in den Genuss einer vorteilhafteren neuen Regelung kommen. Schliesslich ist es Geld der Versicherten und ihren Arbeitgebern, die den Versicherungen einen kontinuierlichen Geldstrom sichern. Da ist es nicht mehr als Recht, wenn auch die Einzahlenden einen Obolus erhalten. PersonalRadar bleibt dran und wird die weitere Entwicklung verfolgen.