Darf ich das Temporärbüro wechseln?
Viele Jobsuchende und Temporärmitarbeitende stellen sich diese Frage immer wieder. Wieso eigentlich?
Gehen wir jeden Tag Lebensmittel im gleichen Laden einkaufen? Nein. Warum soll das mit den Temporärbüros anders sein? Zwei Fallbeispiele wie folgt:
Fallbeispiel 1
Kevin Grünschnabel hat vor Monaten seine Maurerlehre abgeschlossen. Nach der Ausbildung konnte er in seinem Lehrbetrieb nicht bleiben. Ihm war das recht. Der Chef hatte ein rustikaler Führungsstil und die Auftragslage war auch nicht solid. Er wollte auch nicht der ewige Lehrling bleiben. Zudem war es sein Wunsch neue Berufserfahrungen zu sammeln. Das mit einer Festanstellung als Anschlusslösung hat auch nicht geklappt. So entschloss er sich temporär zu arbeiten.
Fabio Muratori von der Personalbau AG, sein Stellenvermittler, fand ihm schon nach kurzer Zeit einen passenden Einsatz. Der Einsatzbetrieb nahm ihn fair auf. Er wurde, obwohl temporär angestellt, sofort gut ins Team aufgenommen und familiär integriert. Ihm gefiel es ausgezeichnet. Die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister war jedoch weniger gut. Brauchte er Vorschuss, kam er nicht aufs Konto, obwohl ihm der Personalvermittler versprach sich sofort darum zu kümmern. Das Konto blieb leer. Ohne Benzin im Tank kam er nicht vorwärts. Er reichte seine Stundenrapporte immer pünktlich ein. Der Lohn kam aber immer viel zu spät.
Er war froh, dass er überhaupt eine Lohnabrechnung erhielt. Als er diese zum ersten Mal in den Händen hielt, verstand er nur Bahnhof. Er nahm mit Fabio Muratori Kontakt auf. Dieser hatte aber nie Zeit oder war immer besetzt. Endlich schaffte er es mit ihm einen Termin vereinbaren zu können. Er sass da und verstand einmal mehr Bahnhof, weil der Personalvermittler ihm nicht schlüssig die Lohnabzüge auf dem Salärblatt erklären konnte. Zudem gewann er den Eindruck, dass der Personalvermittler gar kein Interesse hat ihn zu beraten. Zum ersten Mal kamen ihm Zweifel, ob er überhaupt am richtigen Ort ist.
Am nächsten Tag nahm er mit seinem Polier Kontakt auf. Dieser ging ins Personalbüro der Baufirma und klärte den Sachverhalt für seinen jungen Mitarbeiter mit der zuständigen Personalsachbearbeiterin ab.
Kevin Grünschnabel kündigte Fabio Muratori die Treue. Er konnte im gleichen Einsatzbetrieb weiter machen. Er schloss einen neuen Vertrag mit dem Temporärbüro Personalkompetenz GmbH ab. Dort hält man sich an Abmachungen. Seither läuft alles rund. Er bereut den Wechsel zu einem anderen Temporärbüro nicht. Qualität und Dienstleistungstiefe haben überzeugt. Der Temporärmitarbeiter ist glücklich und der Einsatzbetrieb schätzt es, wenn das Leihpersonal sich auf die Arbeit konzentrieren kann.
Fallbeispiel 2
Anna Sekretarius wollte nach einer langen Familienpause wieder voll in den Arbeitsmarkt einsteigen. Ihre Arbeitsmarktfähigkeit konnte sie sich als zweifache Mutter gut erhalten, da sie über Jahre als Familienfrau einen Teilzeitjob zu 40 Prozent ausführen durfte und sich privat immer weiterbildete.
Das Jobangebot des Personaldienstleisters Temporärjob AG kam wie gerufen. Endlich konnte sie wieder voll in den Arbeitsmarkt einsteigen. Aus dem Job wurde nichts. Irgendwie kam sie nicht in Frage. Die Personalberaterin, Doris Rechthaben, war neu im Geschäft und konnte noch nicht so viel Beratungserfahrung ausweisen. Dementsprechend war die Beratung dürr und dünn. Sie behauptete keck, dass Anna Sekretarius nicht einfach so zu einem anderen Personaldienstleister wechseln könne. Es wäre besser, die Stellensuche nur durch sie realisieren zu lassen. Die Chancen würden so steigen.
Anna Sekretarius war verunsichert. Warum sollte sie nur durch diese Personaldienstleisterin betreut werden? Andere Anbieter aus der gleichen Branche boten ebenso interessante Stellenangebote. Zudem war sie der Meinung, dass die Arbeitsmarktkenntnisse und Beziehungen der anderen Anbietern zu den Firmen profunder und umfassender waren.
Sie bewarb sich bei verschiedenen Anbietern von Personaldienstleistungen und fand schon nach kurzer Zeit endlich den richtigen Job. Sie informierte Doris Rechthaben korrekt mit einer kurzen Mailnachricht über den Stand der Dinge. Sie hörte nichts mehr von ihr.
Die Geschichten sind selbstverständlich erfunden. Sie bilden jedoch ein realistisches Bild vieler Bewerbenden ab, die mit Personaldienstleistern zu tun haben. Immer noch gibt es viele Stellenvermittler und Personalberatende, die ihren Bewerbenden mitteilen, dass sie quasi das Exklusivrecht der Vermittlung haben und beanspruchen. Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage und Verpflichtung dafür.
Der Anbietermarkt solcher Dienstleistungen erlaubt die freie Wahl, wo, wann und wie man sich vermitteln lassen möchte. Wer kauft seine Lebensmittel immer im gleichen Laden ein? Niemand. Eben!