Temporärarbeit im Gesundheitswesen: Notwendige Flexibilität statt kurzsichtige Restriktionen
Die geplante Einschränkung der Temporärarbeit in Zürcher Spitälern ab Sommer 2025 ist kontraproduktiv und gefährdet die Patientensicherheit.
Temporärarbeit ist ein bewährtes Mittel gegen den Fachkräftemangel und ermöglicht Pflegekräften mehr Flexibilität, wodurch viele im Beruf bleiben oder zurückkehren. Die Rechtmässigkeit dieser Absprache wird von swissstaffing überprüft.
Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) hat angekündigt, künftig auf temporäres Pflegepersonal zu verzichten. Diese Entscheidung widerspricht den Interessen der Spitäler, ihrer Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten.
Der Versuch, Pflegekräfte in Festanstellungen zu drängen, könnte nach hinten losgehen. Eine gfs-Umfrage zeigt, dass viele Temporärarbeitende sich bewusst für diese Form der Beschäftigung entscheiden – insbesondere wegen der besseren Work-Life-Balance und der höheren Selbstbestimmung. Das Bundesamt für Gesundheit anerkennt in einer Regulierungsfolgenabschätzung zur Pflegeinitiative die positive Wirkung der Temporärarbeit auf den Arbeitsmarkt. Ohne diese Option verschärft sich der Fachkräftemangel, und die Versorgungssicherheit in den Spitälern gerät unter Druck.
Entscheidend für eine hohe Versorgungsqualität ist nicht die Arbeitsform, sondern eine effiziente Organisation. Herausforderungen durch temporäres Personal lassen sich durch klare Prozesse, digitale Lösungen und durchdachte Einsatzplanung bewältigen.
Temporärarbeit bietet Entlastung in Spitzenzeiten und verhindert Personalengpässe, Überlastung und Stress. Flexible Pflegekräfte tragen dazu bei, Fachwissen über verschiedene Institutionen hinweg zu verteilen.
Dr. Florian Liberatore vom Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie bestätigt: Mit strategischem Management ist Temporärarbeit ein wertvoller Baustein für die Personalplanung im Gesundheitswesen. Die angeblich hohen Kosten für temporäre Pflegekräfte sind oft übertrieben.
Eine realistische Berechnung zeigt Mehrkosten von lediglich 7 %, wenn alle Faktoren wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnzuschläge und Rekrutierungskosten korrekt berücksichtigt werden. Angesichts der Wirtschaftsfreiheit und wettbewerbsrechtlicher Fragen ist der Entscheid des VZK fragwürdig. swissstaffing wird die Vereinbarung rechtlich prüfen lassen. Mehr dazu HIER.